Wir für Sie
Nach den gesetzlichen
Bestimmungen sind in Deutschland für die
anwaltliche Tätigkeit feste
Gebührentabellen vorgegeben. In
gerichtlichen Verfahren sind
Rechtsanwälte daher grundsätzlich
verpflichtet, sich an diese zu halten
und die vorgegebenen Sätze nicht zu
unterschreiten.
Wenn
Ihnen für Ihre Angelegenheit keine
Rechtsschutzversicherung zur Verfügung
steht, kommt unter Umständen für Sie
Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe in Betracht.
Außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit
hat der Gesetzgeber den
Rechtsanwälten zudem die Möglichkeit
eingeräumt, zu niedrigeren Sätzen als im
Gesetz vorgesehen zu arbeiten.
Von dieser Möglichkeit machen wir
Gebrauch. Wir möchten Ihnen den
Kostenumfang für eine erste juristische
Beratung anhand des folgenden
Gebührenkatalogs vorstellen. Bitte
berücksichtigen Sie, dass sich die
angegebenen Preise auf außergerichtliche
Verfahren beschränken.
Preise für ein erstes
Beratungsgespräch:
Bußgeldverfahren:
Ordnungswidrigkeiten,
Führerscheinangelegenheiten
etc. |
20-35 € |
Erbrecht:
Testament, Pflichtteilsrecht
etc. |
20-50 € |
Familienrecht:
Scheidung, Unterhalt,
Sorgerecht, nichteheliche
Lebensgemeinschaft |
20-80 € |
Handels- und
Wirtschaftsrecht:
Handelsvertreterrecht,
Börsenrecht, Bankrecht |
20-200 € |
Mietrecht |
20-45 € |
Patientenverfügung |
20-35 € |
Strafrecht,
Steuer- und Jugendstrafrecht
etc. |
20-100 € |
Verbraucherinsolvenz |
20-60 € |
Versicherungsrecht: Private
Krankenversicherung,
Lebensversicherung etc. |
20-70 € |
Verwaltungsrecht:
Öffentliches Baurecht,
Beamtenrecht, Schulrecht
etc. |
20-60 € |
Wohnungseigentum |
20-70 € |
Zivilrecht
allgemein: Darlehens, Werk-
und Kaufverträge,
Reiserecht,
Verbraucherschutz,
Schadensrecht
(Verkehrsunfall) etc. |
20-45 € |
In
Einzelfällen kann es vorkommen, dass
unsere aufgeführten Preise unter
Berücksichtigung der erforderlichen
Leistung, Verantwortung und Haftung
unserer Anwälte im Sinne der
Entscheidungen des Oberlandesgericht
Hamm vom 3. August 2004 zu niedrig
wären. Wenn ein derartiger Fall bei
Ihnen in Hinblick auf das vorgenannte
Urteil vorliegen sollte, werden wir Sie
unverzüglich darauf aufmerksam machen,
bevor Ihnen höhere Kosten entstehen. In
einem solchen Fall werden wir Ihnen ein
Angebot zum Abschluss einer pauschalen
Preisvereinbarung unterbreiten. Preise,
die über die aufgeführten Beträge
hinausgehen, sind nur bei Zustandekommen
der gesonderten, schriftlichen
Vereinbarung zu zahlen.
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