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Prozesskostenhilfe

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es möglich, bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie entsprechend Ihrer Einkommens- und Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten für Ihren Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren.

Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände dies erlauben, kann das Gericht eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst nicht zurückerstatten. Bei positiver Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob ein Antrag auf Prozesskostenhilfe Sinn macht.

Weitere Informationen finden Sie hier bei online bei NRW Justiz online.

Anwaltspartnerschaft Bathelt & Saalfeld | Domplatz 40 | 48143 Münster | Telefon 0251 9811382-0 | Telefax 0251 9811382-9 | E-Mail: info@bathelt-saalfeld.de