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Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse die
erforderlichen Mittel für eine
Prozessführung vor Gericht nicht oder
nur teilweise aufbringen können, ist es
möglich, bei Gericht Prozesskostenhilfe
zu beantragen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe
gewährt, übernimmt der Staat für Sie
entsprechend Ihrer Einkommens- und
Belastungssituation ganz oder teilweise
die Kosten für Ihren Rechtsanwalt und
das Gerichtsverfahren.
Wenn Ihnen Ihre persönlichen und
wirtschaftlichen Umstände dies erlauben,
kann das Gericht eine Rückzahlung der
Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die
Prozesskostenhilfe zunächst nicht
zurückerstatten. Bei positiver
Entwicklung Ihrer persönlichen und
wirtschaftlichen Situation müssen Sie
jedoch damit rechnen, dass die
Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob ein
Antrag auf Prozesskostenhilfe Sinn
macht.
Weitere Informationen finden Sie
hier bei online bei NRW Justiz
online. |
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Anwaltspartnerschaft Bathelt &
Saalfeld
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