Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe
Interessante Links




 

Beratungshilfe

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Mandanten nicht wissen, dass der Staat für Sie unter gewissen Voraussetzungen die Kosten der Rechtsberatung übernimmt.

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können (zum Beispiel als Student oder Arbeitsuchender), ist es möglich, beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.

Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie haben dann lediglich 10 Euro an den Rechtsanwalt zu zahlen, die dieser Ihnen aber auch erlassen darf.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob ein Antrag auf Beratungshilfe Sinn macht und leisten ggf. Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars.

Weitere Informationen finden Sie hier bei online bei NRW Justiz online.

Anwaltspartnerschaft Bathelt & Saalfeld | Domplatz 40 | 48143 Münster | Telefon 0251 9811382-0 | Telefax 0251 9811382-9 | E-Mail: info@bathelt-saalfeld.de