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Beratungshilfe
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass
viele Mandanten nicht wissen, dass der
Staat für Sie unter gewissen
Voraussetzungen die Kosten der
Rechtsberatung übernimmt.
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse die
erforderlichen Mittel für eine
anwaltliche Rechtsberatung nicht
aufbringen können (zum Beispiel als
Student oder Arbeitsuchender), ist es
möglich, beim zuständigen Amtsgericht
Beratungshilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt,
übernimmt der Staat für Sie die Kosten
der Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Sie haben dann lediglich 10 Euro an den
Rechtsanwalt zu zahlen, die dieser Ihnen
aber auch erlassen darf.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob ein
Antrag auf Beratungshilfe Sinn macht und
leisten ggf. Hilfe beim Ausfüllen des
Antragsformulars.
Weitere Informationen finden Sie
hier bei online bei NRW Justiz
online. |
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Anwaltspartnerschaft Bathelt &
Saalfeld
| Domplatz 40 | 48143 Münster |
Telefon 0251 9811382-0 | Telefax 0251 9811382-9 | E-Mail:
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